Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte
„Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“.
erhalten.
Das Bildungspaket umfasst Bedarfe u.a.
- für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten
- Lernförderung.
Wer bekommt diese Leistung?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die
• anspruchsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende),
oder
• anspruchsberechtigt nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
oder
• Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
oder
• Bezieher des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
oder
• Bezieher von Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungengesetz (AsylbLG),
sind.
Aktuelle Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiter:innen der Schulsozialarbeit, in den Flyern (siehe unten) sowie
bei der Stadt Bottrop.