Eine gute Schule lebt davon, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte des Ganztags, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen formulieren und einbringen können. Hierzu gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung.
Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können neben den Fachkonferenzen in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung im aktuellen Schuljahr, wurde folgende Elternvertreter gewählt:
Schulpflegschaftsvorsitz: Frau Vogt (Drachenklasse JÜ)
Vertretung:
1. Recht auf Schulmitwirkung
Das Recht der Eltern auf Schulmitwirkung ergibt sich sowohl aus Artikel 10 Absatz
2 der Landesverfassung als auch aus den Regelungen in den §§ 62 ff. Schulgesetz
(SchulG).
Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich
aktiv am Schulleben zu beteiligen.
Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.
Jedes Mitwirkungsgremium bleibt bis zum ersten Zusammentreten des
neugewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr bestehen.
Ein Mitwirkungsgremium wird grundsätzlich durch die Vorsitzende/den
Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder sind dabei mit einer Frist von mindestens
sieben Tagen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen
schriftlich einzuladen.
Die Schulen haben den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und
Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
2. Klassenpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern der Kinder in den Eingangsklassen
entweder von der Schulleitung oder der Klassenleitung zu einer
Klassenpflegschaftssitzung eingeladen.
Bei bereits bestehenden Klassen erfolgt die Einladung durch
die Vorsitzende/den Vorsitzenden der bisherigen Klassenpflegschaft.
Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen
Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre
Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der
Klassenkonferenz teil.
Die/der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der
Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin / dem
Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest. Die Klassenlehrerin / der
Klassenlehrer nimmt an den Klassenpflegschaftssitzungen teil.
3. Schulpflegschaft
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft
teil, die in der Regel ein- bis zweimal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt
die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen
Mitwirkungsgremien.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden, bis zu drei
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die
Schulkonferenz.
Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar.
Die Vorsitzende / der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch
Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt.
Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin / einen Vertreter, die / der (mit
Einverständnis der oder des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der
Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 53 Absatz 3 Satz 1
SchulG teilnimmt.
4. Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören (in der Grundschule) jeweils zur Hälfte Elternvertreterinnen / -vertreter sowie Lehrkräfte an.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der
Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und
Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Vorschlägen der Schulleitung / des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab.
In § 65 SchulG ist festgelegt, über welche Angelegenheiten die Schulkonferenz zu
entscheiden hat.
Den Vorsitz führt die Schulleiterin / der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei
Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin / des Schulleiters den
Ausschlag.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Angebot des neuen Portals „ElternMit- Wirkung“ der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) unter https://elternmitwirkung.nrw.de.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Wahlen der Schulmit- wirkungsgremien“ stehen auf der Internetseite unter dem Link
https://www.schulministerium.nrw/wahlen-der-schulmitwirkungsgremien
zur Verfügung.
Für weitere Informationen wird auf die Inhalte zum Thema Elternmitwirkung auf der
Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung
hingewiesen.